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Richtlinien zum Ausleihen von PISTA-Geräten

  1. Erstleihfrist: Benutzern wird empfohlen, die Maschine für einen bestimmten Zweck auszuleihen. Die Erstleihfrist beträgt zwei Monate.

  2. Einbindung eines Coaches: Während des zweimonatigen Zeitraums wird den Nutzern die Unterstützung eines Coaches zur Verfügung gestellt. Dieser Coach hilft ihnen vermutlich dabei, die Maschine zu verstehen und effektiv zu nutzen.

  3. Bewertungszeitraum: Nach den ersten zwei Monaten wird eine Bewertung durchgeführt, um festzustellen, wie gut die Maschine für den Zweck des Benutzers funktioniert. Diese Beurteilung hilft bei der Beurteilung der Eignung der Maschine für die Aufgabe.

  4. Alle zwei Monate verlängerbar: Wenn sich die Maschine als wirksam erweist, kann der Benutzer die Leihvereinbarung um weitere zwei Monate verlängern. Dies deutet darauf hin, dass die Kreditlaufzeit in Schritten von zwei Monaten verlängert werden kann.

  5. Rückgabe der Maschine: Wenn Benutzer das Gefühl haben, dass ihr Problem gelöst wurde oder sie die Maschine nicht mehr benötigen, werden sie aufgefordert, sie zurückzugeben. Der Schwerpunkt liegt auf dem zweimonatigen Verlängerungszyklus, der besagt, dass sie die Maschine so lange wie nötig weiter nutzen können, sofern sie den Vertrag alle zwei Monate erneuern.

  6. Feedback und Überwachung: Von den Benutzern wird erwartet, dass sie dem Coach Feedback und Aktualisierungen zu ihren Fortschritten geben. Der Coach ist dafür verantwortlich, zu überwachen, ob die Benutzer das Programm effektiv befolgen.

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